Alles dreht sich um den Ball


Vest. Es gibt Menschen, die können sich kaum vorstellen, dass es Mitmenschen gibt, die von schwarz-rot-goldenen Fanartikeln und Fußballpartys mit Torjubel, Dauergrillen und Lärm bis spät in die Nacht einfach nur genervt sind.

Erstmals gibt es bei dieser WM eine Sonderregelung, nach der der Lärmschutz vorübergehend gelockert wird. Kommunen können öffentliches Public Viewing (wie in Recklinghausen) nach 22 Uhr erlauben – ausnahmsweise sogar nach Mitternacht.

Für die Nicht-Fußballfans kann es also diesmal härter werden als bei früheren Fußball-Events.

Die Sonderregelung gilt aber nur für Fußballübertragungen auf öffentlichen Plätzen oder in Kneipen. Fühlen sich lärmempfindliche Mieter von jubelnden Fans und lauten Spiel-Kommentaren gestört, haben sie keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen (indem sie beispielsweise die Polizei rufen).

Anders ist es bei privaten WM-Partys. Hier gilt nach wie vor: Um 22 Uhr ist Nachtruhe. Anschließend darf in der Wohnung zwar weitergefeiert werden, aber bei deutlich reduzierter Lautstärke.

Achtung: Fühlt sich ein Mieter mehrfach durch lautstark feiernde Nachbarn nach 22 Uhr gestört, hat er Anspruch auf Minderung der Miete. Den Minderungsbetrag können Vermieter wiederum bei dem Störenfried geltend machen.

Dürfen Mieter auf ihrer Fußball-Party auch grillen?

Sofern das Grillen auf Balkonen und Terrassen nicht laut Mietvertrag verboten ist, dürfen die Mieter rücksichtsvoll grillen. Die Rauchschwaden dürfen nicht zur Nachbarwohnung hinüberziehen. Der Grill sollte also so weit wie möglich vom Fenster der Nachbarn aufgestellt werden (besser: Elektrogrill).

Dürfen Mieter Fenster und Balkone dekorieren?

Ja. Mieter können ihre Wohnung oder ihren Balkon nach außen sichtbar mit einer Nationalfahne, mit Postern der Nationalelf oder anderen Fanartikeln schmücken. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein Plakatverbot geregelt ist, denn das gilt nur für politische Plakate. Ist im Mietvertrag eine Dekorationen grundsätzlich untersagt, muss sich der Mieter auch während der Fußball-Weltmeisterschaft daran halten.

Möchten Mieter Halterungen montieren oder auf eine andere Weise in die Bausubstanz eingreifen, müssen sie um Erlaubnis fragen. Sonst kann er abgemahnt werden und muss den Schaden an der Bausubstanz ersetzen.

Nachbarn dürfen durch die Fahnen aber nicht belästigt werden. Fahnen, die in das Nachbarfenster hineinragen oder hineinwehen, sind also nicht erlaubt.

Sonntag, 15. Juni 2014, 14:39 • Verfasst in Vest

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