Flugzeugabsturz: Verfahren eingestellt


Vest. Der Absturz eines Leichtflugzeuges Ende November 2012 über dem Vestischen Golfclub in Recklinghausen bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Recklinghausen hat das Verfahren gegen den Piloten wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt.

Bei dem Absturz unweit des Landeplatzes Marl-Loemühle (75 Meter neben einem Wohnhaus) waren die beiden Insassen schwer verletzt worden. Die Polizei hatte ermittelt, dass das Flugzeug mit erheblichem Übergewicht gestartet war. Dennoch sei sein Start legal gewesen, sagte ein Gutachter beim Prozess. Auch wenn der Pilot besser nicht gestartet wäre.

Samstag, 16. November 2013, 14:54 • Verfasst in Vest

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