Entwarnung: Die Kanäle ruhen erst mal

Vest. Ende 2015, das hört sich noch weit weg an, doch seit Jahren schon sehen sich Hausbesitzer unter Druck gesetzt. In drei Jahren müssen die Abwasserleitungen, die auf privaten Grundstücken liegen, auf Dichtheit geprüft sein. Inzwischen hat die Landesregierung Entwarnung gegeben: Das Gesetz wird geändert, die Prüffrist wird bis zum 1. Januar 2026 verlängert. Ausnahmen soll es für Ein- und Zweifamilienhäuser geben – was aber rechtlich noch heikel sein soll, wie Juristen sagen. „Angesichts dieses Schwebezustandes sollen die Haus- bzw. Grundstückseigentümer zunächste das weitere Verfahren abwarten“, empfiehlt die Marler Stadtverwaltung. Ein Tipp, der für alle Bürger des Kreises gilt.

In vielen Städten des Ruhrgebietes hatte der Bergbau dafür gesorgt, dass die Abwasserkanäle Risse bekamen oder ganz auseinanderbrachen. Nach fast 100 Jahren in der Erde hatten viele Kanäle ihr „Lebensende“ erreicht und sie müssen Schritt für Schritt an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.

Schlechte Aussichten für Drückerkolonnen

Schäden gibt es aber auch an den Kanälen, die auf privaten Grundstücken liegen. Ihre Sanierungspflicht liegt bei den Eigentümern. Seit Jahren sprechen Drückerkolonnen bei den Eigentümern vor, bieten eine Kontrolle und eine Sanierung an, deren Kosten nicht selten atemberaubend hoch liegen.

Auch für die Städte wurden die Aufgaben unüberschaubar: Sie haben gar nicht so viele Fachleute, um die Sanierungspflicht fachmännisch kontrollieren zu können. In Marl führte das beispielsweise zu einer Fristenlösung: Zwischen 2012 und 2023 soll die Prüfung nach festgelegten Teilgebieten durchgeführt werden. Kostenpunkt für die Überprüfung, so die Schätzung des Zentralen Betriebshofes: 300 bis 500 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Die Sanierungskosten sind dann abhänging vom Umfang des Schadens, der Länge (und Zugänglichkeit) der Leitungen, der Anzahl der Abzweigungen und Reinigungsöffnungen und der Art der Obfläche, die anschließnd wiederhergestellt werden muss.

Wegen der Auflösung des Landtages und der Neuwahl waren erst einmal alle Gesetzesentwürfe vom Tisch. Sie werden nun neu beraten. Vor der Landtagswahl waren verschiedene großzügige Regelungen von verschiedenen Ministerien ins Gespräch gebracht worden. Jetzt wird wieder die flächendeckende Prüfpflicht favorisiert – wenn auch mit großzügigen Fristen.

Mittwoch, 17. Oktober 2012, 10:13 • Verfasst in Marl

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