Gericht: Fahrer konnte den Unfall nicht vermeiden


Marl. Ein „einmaliges Fehlverhalten“ (so das Amtsgericht Marl) eines damals 26-jährigen Autofahrers hat zum tragischen Unfalltod des Marler Schlagersängers Horst Hohn geführt. Das ist das Ergebnis eines Prozesses gegen den Unfallfahrer vor dem Amtsgericht Marl. Er wurde zu einer Geldstrafe von 4500 Euro wegen Unfallflucht verurteilt.

Der Kfz-Mechaniker war am 29. September 2007 mit seinem Mercedes und zwei Begleiterinnen auf dem Weg zu einer Diskothek in Dülmen, als er den Marler mit Tempo 65 erfasste. Der Schlagersänger starb noch an der Unfallstelle. Der Fahrer entfernte sich, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Erst sieben Stunden später stellte er sich der Polizei. Zwei Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Fahrer auch bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 50 kam/h den Unfall nicht hätte vermeiden können. Bei Horst Hohn wurde ein Blutalkoholgehalt von 2,11 Promille festgestellt.

Aber auch der Unfallfahrer stand offensichtlich unter Alkoholeinfluss. Er gab an, er habe nach dem Unfall bei einem Freund zwei Flaschen Bier getrunken. Daraus errechnete der Sachverständige einen Blutalkoholanteil von mindestens 0,39 Promille, wahrscheinlich aber 0,99 Promille beim Unfall.

Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde der Fahrer freigesprochen, die Geldstrafe (150 Tagessätze zu 30 Euro) betreffen die Unfallflucht. Seinen Führerschein bekam der Unfallfahrer noch im Gerichtssaal zurück.

Samstag, 17. April 2010, 10:41 • Verfasst in Marl

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