Wasser-Steuer bekommen nicht alle Häuslebauer

Vest (eib). Zu früh gefreut: Der Marler Ditmar Gorell rieb sich die Hände, als er in Marl Aktuell/Sonntagsblatt von dem höchstrichterlichen Urteil las, dass die Wasserwerke einen Teil der Umsatzsteuer erstatten müssen. Einige hundert Euro könnten da in sein Portemonnaie zurückfließen. Tuen sie aber nicht. Sein Bauträger behält das Geld für sich.

Die Recklinghäuser HBP Bauträger GmbH & Co. KG hatte in Marl-Sickingmühle 36 Doppelhaushälften errichtet. Susanne und Ditmar Gorell kauften eine Hälfte und bezahlten sie in sieben Raten. Der Wasseranschluss war in der Kalkulation mit drin.

Im März lasen die beiden Marler die freudige Nachricht: Private Neukunden, die zwischen 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss von Gelsenwasser erhalten haben, bekommen einen Teil der Umsatzsteuer zurück. Damit korrigierte der Bundesfinanzhof eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums. Statt des vollen Umsatzsteuersatzes (16 bzw. 19 Prozent ab 2007) kann nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent angewendet werden.

Eine Nachricht, die Gelsenwasser gerne verbreitete, einschließlich des Hinweises, dass es sich dabei um mehrere zehntausend Fälle handele, die man Schritt für Schritt abarbeiten werde. Und noch einen Hinweis gab es: Es müsse ein Vertragsverhältnis zwischen dem privaten Bauherren und Gelsenwasser geben.

Das aber ist für manche Häuslerbauer der Knackpunkt. Wenn ein Bauträger dazwischen steckt, dann bekommt der die Mehrwertsteuer erstattet und nicht der Käufer.

„Eine ungerechte Ungleichbehandlung“, ärgert sich Ditmar Gorell. Denn mit seinem Versuch, den Bauträger zu einem Weiterreichen der Mehrwertsteuer zu bewegen, ist er gescheitert. Die HBP Bauträger teilte ihm mit, der Preis sei damals so kalkuliert worden, ein anderer Mehrwertsteuersatz ändere nichts. Geld bekomme er nicht.

Das bestätigt eine Mitarbeiterin des Unternehmens auf Nachfrage des Sonntagsblatts. Das Geld fließe als Gewinn in das Unternehmen und werde dann ganz normal mit versteuert. Der Käufer habe nichts mit dem Vertragsverhältnis zwischen Gelsenwasser und HBP zu tun.

Auch die Verbraucherberatung Marl konnte ihm keine Hoffnung machen, einen juristischen Sieg zu erringen. Allerhöchstens ein Appell könnte da vielleicht etwas bewegen.

Denn dass da eine „gefühlte Ungerechtigkeit“ vorliegt, damit rennt Ditmar Gorell überall offene Türen ein. Einige hundert Euro sind ihm so „durch die Lappen gegangen“, schätzt er und hofft, dass sich doch noch ein Weg finden lässt, der am Ende allen Hausbauern den selben steuerlichen Vorteil bringt.

Samstag, 27. Juni 2009, 14:02 • Verfasst in Vest

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