Zwölf Osterfeuer bisher beantragt

Marl: Keine Genehmigung für private Feuer

Marl. Beim Ordnungsamt der Stadt Marl sind bislang zwölf Osterfeuer beantragt worden. Anträge können bis eine Woche vor dem Termin des Brauchtumsfeuers gestellt werden. Genehmigt werden ausschließlich Osterfeuer, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Siedlergemeinschaften veranstaltet werden.

Anträge auf Brauchtumsfeuer können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden: per Brief (Stadt Marl, Ordnungsamt, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl) oder per E-Mail (ordnungsamt@marl.de). Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet der Stadt Marl“ kann auf der städtischen Internetseite unter www.marl.info (Servicelinks – Ortsrecht und Satzungen) heruntergeladen geladen werden und ist auch im Stadthaus 1 (Zimmer 1B.0.09) erhältlich.

Keine Osterfeuer an Karfreitag

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind für die Brauchtumsfeuer strenge Auflagen zu beachten. So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldern sind Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen. Das Ordnungsamt wird stichprobenartig überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden.

Grundsätzlich verboten sind in Marl Feuer, die zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aller Art dienen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Außerdem gibt es keine Genehmigung für Osterfeuer am Karfreitag – dem steht das Sonn- und Feiertagsgesetz NRW entgegen.

Donnerstag, 7. März 2024, 14:00 • Verfasst in Marl

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