Korrektur zur Regionalverordnung NRW

„Einreise“ in den Kreis: 15 Kilometer-Beschränkung wird neu ausgelegt

Vest. Zur neuen Regionalverordnung zur Einschränkung von Bewegungsradien aus Kreisen und in Kreise mit hohen Inzidenzwerten hat das Gesundheitsministerium NRW heute (Mittwoch, 13. Januar) präzisiert, wie die Regelungen zur „Einreise“ zu deuten sind.

Demnach dürfen Einreisende aus Nachbar-Kreisen und -Städten sich jeweils bis zu 15 Kilometer (gemessen ab Gemeindegrenze des eigenen Wohnortes) in den Kreis Recklinghausen hineinbewegen. Anders, als gestern noch ausgelegt, darf sich also nicht frei im Kreis Recklinghausen bewegen, wer das Kreisgebiet innerhalb eines 15 Kilometer-Umkreises um seinen Wohnort erreichen kann.

So ist z.B. von der Gemeindegrenze Schermbeck / Kreis Wesel aus innerhalb der zulässigen 15 Kilometer beispielsweise jeder Punkt im Stadtgebiet Dorsten zu erreichen oder das Stadtzentrum Marl – nicht aber das Stadtzentrum Haltern (17 Kilometer)

Mittwoch, 13. Januar 2021, 16:27 • Verfasst in Vest

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