Grünabfall nicht im Wald entsorgen

Marl. Gerade im Sommer fallen bei der Gartenarbeit vermehrt Grünabfälle an. Immer wieder werden Rasenschnitt, Astwerk oder Laubreste allerdings im Wald abgeladen. „Diese Art der Entsorgung ist illegal“, mahnt Michael Lauche, Leiter des Zentralen Betriebshofes der Stadt Marl. Den Verursachern droht ein hohes Bußgeld.

Wohin mit Gartenabfällen? Auf keinen Fall gehören Rasenschnitt und Co. auf Wald- oder Grünflächen. Wie der ZBH mitteilt, können durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nicht heimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. „Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich offenbar nicht alle Bürger an die Regeln halten“, erklärt Michael Lauche. Wer seine privaten Grünabfälle im Wald, in Grünanlagen oder öffentlichen Flächen entsorgt, handele ordnungswidrig und könne mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Lauche: „Mit einer vier- bis fünfstelligen Summe muss gerechnet werden. Wir gehen gegen die Verursacher konsequent vor, zurzeit sind mehrere Bußgeldverfahren anhängig“. Darüber hinaus habe der Verursacher die Kosten der sachgerechten Entsorgung zu tragen.

Der ZBH rät daher den Bürgern, ihren Grünschnitt entweder über den eigenen Kompost, die Biotonne oder am Wertstoffhof an der Zechenstraße gegen ein geringes Entgelt bequem zu entsorgen. „Diese Möglichkeiten sind praktikabel und günstig“, weiß Abfallberater Peter Hofmann. Denn: dem ZBH gemeldete wilde Grünabfälle werden auf Kosten aller Gebührenzahler beseitigt und entsorgt.

Über die richtige Entsorgung von Grünabfällen informiert der ZBH auf seinen Internetseiten unter www.marl.de/zbh. Für Fragen rund um die Biotonne stehen beim ZBH Peter Hofmann (02365/99-5423) und Julian Wagner (02365/99-5427) zur Verfügung.

Dienstag, 3. Juli 2018, 10:05 • Verfasst in Marl

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