Das Straßencafé kann teuer werden

Vest. Die kleine Pause beim Shoppen draußen, am Rande des Fußgänger-Gewusels ist für viele eine willkommene Abwechselung. Und die Gastronomen kommen denen auch gerne entgegen. Doch das Angebot ist mit Gebühren für die Gastwirte verbunden. Zwischen 1,10 Euro und 14,50 Euro zahlen Gastwirte in NRW, wenn sie Tische und Stühle vor ihren Lokalen im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen, pro Quadratmeter. Für sie ist diese so genannte Terrassengebühr ein Ärgernis. Im Kreis müssen drei bis sieben Euro gezahlt werden.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat die Terrassengebühren 2018 in den Städten mit mehr als 60.000 Einwohnern untersucht und festgestellt, wo es besonders teuer ist, aber auch, welche Kommunen darauf verzichten, diese Sondernutzungsgebühr zu erheben.

Das Ergebnis: Ein Cafébesitzer in Bonn zahlt 14,50 Euro je qm im Monat, wenn er Tische und Stühle vor seinem Lokal im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt. Das ist bei weitem Spitze. Seine Kollegen in Dorsten und Herten müssen nur drei Euro zahlen, in Marl 3,30 und in Recklinghausen sieben Euro. Diese Spannbreite bei den so genannte Terrassengebühren zeigt der BdSt-Vergleich dieser Sondernutzungsgebühr 2018.

Damit belaufen sich die Kosten für fünf Monate und 25 qm in Dorsten und Herten auf 375 Euro, in Marl auf 412,50 Euro und in Recklinghausen auf stattliche 875 Euro. Die Kreisstadt übertrifft also ihre Nachbarstädte deutlich: In Essen sind es 625 Euro, in Dortmund 688,50 Euro und in Gelsenkirchen nur 500 Euro.

Sonntag, 3. Juni 2018, 12:36 • Verfasst in Vest

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