Steuererklärung jetzt ohne Belege

Vest. Mit der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht werden. Die Belege sind aufzubewahren und nur noch auf konkrete Nachfrage des Finanzamts vorzulegen.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie erstmals einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen“, erläutert Heike Hürland, Leiterin des Finanzamtes Recklinghausen, die Neuerung.

Um Kosten bei der Steuererklärung absetzen zu können, mussten bisher Belege und Quittungen beim Finanzamt eingereicht werden. Mit dem im Sommer 2016 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.

„Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren“, erklärt Hürland weiter.

Katrin Rohde, stellvertretende Leiterin des Finanzamtes Marl, empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Nach einer Registrierung unter „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ (Infos unter www.elster.de) kann die Steuererklärung auf elektronischem Weg – vollkommen papierlos und ohne Unterschrift – direkt an das Finanzamt übermittelt werden.

Steuerbürger können bereits jetzt ihre Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen, eine Bearbeitung ist jedoch erst ab Anfang März möglich.

Dienstag, 13. Februar 2018, 8:20 • Verfasst in Vest

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