Ziel bleibt der Kontaktbereich

Herten/Gelsenkirchen. Nach Beschwerden der Anwohner, Hinweisen des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie Erkenntnissen der Polizei zum Problem der Straßenprostitution an der Stadtgrenze zwischen Herten und Gelsenkirchen beantragen die beiden Kommunen gemeinsam den Erlass einer Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes.

Danach soll die Ausübung der Straßenprostitution in Gelsenkirchen und Herten in dem bisher nicht durch Sperrbezirksverordnungen betroffenen Bereiche während der Sommerzeit von 6 bis 22 Uhr und in der Winterzeit von 6 bis 20 Uhr verboten werden.

Das bisher von den beiden Kommunen auf den Weg gebrachte Bündel von kurzfristigen Maßnahmen habe die zunehmende Verschmutzung der Aufenthaltsorte der Prostituierten sowie aggressives Verhalten und auffälliges „Werben“ gegenüber Passanten nicht nachhaltig eindämmen können, so die beiden Städte.

Die Verwaltungen arbeiten an der Einrichtung eines abgegrenzten Kontaktbereichs. Da die Realisierung eines solchen Bereichs, wie er etwa in Essen oder Bonn eingerichtet ist, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, halten beide Städte die jetzt vorgeschlagene Regelung als Zwischenschritt für notwendig.

Montag, 1. September 2014, 8:25 • Verfasst in Vest

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