Freiverkäufliche Arzneien stören Fahrtüchtigkeit


Medikamente gehören für uns ganz selbstverständlich zum Alltag. Im Schnitt greift jeder Bundesbürger heute drei Mal täglich zu einem Medikament. Was viele nicht wissen: Ein großer Teil der Arzneimittel hat Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit und kann sogar ursächlich für einen Unfall verantwortlich sein. Neben der Gefahr für Leib und Leben kann das Fahren unter Medikamenteneinfluss auch rechtliche Konsequenzen haben: Dabei schützt Unwissenheit nicht vor Strafe!

Andererseits stellen viele Medikamente die Fahrtüchtigkeit überhaupt erst wieder her. Alles zu diesem wichtigen Thema erfuhren die Leser bei unserer Telefonaktion. Sieben Stunden lang standen ihnen die Experten Rede und Antwort. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Nachlesen.

Welche Medikamentengruppen sind besonders kritisch im Straßenverkehr?

Prof. Thomas Daldrup, Institut für Rechtsmedizin an der Uni Düsseldorf: Es gibt einige Arzneimittelgruppen, die in besonderem Maße die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen. Dazu gehören Schlafmittel, Beruhigungsmittel und Psychopharmaka, blutdrucksenkende Mittel, Diabetes-Medikamente sowie Präparate gegen Erkältungskrankheiten und Allergien. Besonders kritisch sind immer Medikamente, nach deren Einnahme der Blutzucker oder der Blutdruck stark absinken können oder die Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sein kann. Auch Gefühlsschwankungen und Persönlichkeitsveränderungen sind kritische Nebenwirkungen. Generell gilt aber: Fragen Sie bei jedem verordneten Medikament Ihren Arzt nach Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit und lesen Sie sich immer aufmerksam die Packungsbeilage durch. Und beurteilen Sie selbstkritisch Ihren Gesundheitszustand vor Fahrtantritt!

Sind auch frei verkäufliche Arzneien gefährlich?

Prof. Daldrup: Ja, durchaus. Es gibt viele frei verkäufliche Medikamente, nach deren Einnahme man das Auto unbedingt stehen lassen sollte. So finden sich beispielsweise in vielen rezeptfreien Beruhigungsmitteln beziehungsweise Hustenstillern und Erkältungsmedikamenten die Wirkstoffe Doxylamin oder Diphenhydramin beziehungsweise Dextrometarphon, die müde machen. Gerade bei selbst verordneten Medikamenten sollten Sie daher den Apotheker nach unerwünschten Nebenwirkungen am Steuer fragen und Warnhinweise im Beipackzettel unbedingt beachten.

Was ist, wenn ich mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss?

Marion Pieper-Nagel, Referentin beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) in Bonn: Dann ist besondere Vorsicht geboten! Medikamentencocktails können unberechenbare Nebenwirkungen entfalten, die Sie in keinem Beipackzettel finden. Wenn Sie mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen, sollten Sie sich ohne ärztlichen Rat grundsätzlich nicht ans Steuer setzen.

Ich habe Parkinson und muss dauerhaft Medikamente einnehmen. Darf ich noch Auto fahren?

Dr. Martina Albrecht, Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach: Sowohl die Parkinson-Erkrankung an sich als auch die verordneten Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinflussen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über dieses Thema. Ob Sie noch Auto fahren dürfen, hängt ganz wesentlich davon ab, wie gut Sie die Medikamente vertragen und wie gut die Krankheit eingestellt ist. Wenn Sie trotz gravierender körperlicher oder geistiger Mängel Auto fahren, machen Sie sich strafbar – egal ob die Erkrankung oder die Medikamente diese Mängel verursachen.

Sind ein paar Züge am Joint wirklich so schlimm?

Prof. Daldrup: Auch nach ein paar Zügen am Joint ist Autofahren tabu! Denn die Dosierung von Cannabis ist unberechenbar. Die wirksame Dosis schwankt zum Beispiel je nach Person oder Tagesform; außerdem hängt die aufgenommene Dosis von der Qualität der Zubereitungen ab. Mögliche Folgen des Cannabiskonsums können Euphorie, Konzentrations-, Wahrnehmungs- und Reaktionsstörungen sein. Wer trotzdem Auto fährt, riskiert Strafen. Nach dem Straßenverkehrsgesetz ist das Fahren unter Cannabiseinfluss generell verboten – und zwar unabhängig von der Dosis.

Ist es in Ordnung, wenn ich ein Schmerzmittel eingenommen und ein Bier getrunken habe und mich dann ans Steuer setze?

Dr. Albrecht: Nein, auf keinen Fall! Bereits kleine Mengen an Alkohol können die Wirkungen von Arzneimitteln unberechenbar verstärken. Auch wenn Sie ein Mittel an sich gut vertragen, kann es in Kombination mit Alkohol erhebliche Auswirkungen auf Ihre Fahrtüchtigkeit haben. Nach Bier und Schmerzmitteln sollten Sie das Auto stehen lassen.

Ich muss seit Jahren Palladon einnehmen. Darf ich trotzdem Auto fahren?

Prof. Daldrup: Wird dieses Opioid, das ähnlich wie Morphin wirkt, regelmäßig eingenommen, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, am Straßenverkehr teilzunehmen. Nur bei einer Erhöhung der Dosis oder wenn weitere Mittel eingenommen werden, ist eine Überprüfung notwendig. Wenn Sie Nebenwirkungen an sich feststellen und sich nicht fahrtüchtig fühlen, dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Mein Mann ist schwer krank und muss starke Medikamente einnehmen. Meiner Meinung nach ist er nicht fahrtüchtig, sieht das aber nicht ein. Was kann ich tun?

Dr. Albrecht: Grundsätzlich liegt die Verantwortung für mögliche Folgen einer Fahruntüchtigkeit infolge der Medikamenteneinnahme bei Ihrem Mann. Sie sollten zuerst in einem Gespräch versuchen, ihn davon zu überzeugen, das Thema mit seinem Arzt zu besprechen. In sehr gravierenden Fällen besteht die Möglichkeit, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu verständigen, die dann eine Untersuchung anordnet.

Darf ich nach der Spritze beim Zahnarzt Auto fahren?

Ralf Sanner, Generalsekretär des Automobil-Club Verkehr Deutschland: Nein, ich rate davon dringend ab. Es gibt Studien, die zeigen, dass es nach lokalen Betäubungen schon zu schweren Unfällen gekommen ist. Zumindest sollten Sie solange warten, bis die lokale Wirkung der Betäubung vollständig abgeklungen ist. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, lassen Sie das Auto 24 Stunden stehen.

Wenn ich unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursache, kann das auch Auswirkungen auf den Kfz-Versicherungsschutz haben?

Ralf Sanner: Ja, das kann sogar erhebliche Auswirkungen haben! Wenn die eingenommenen Medikamente zu den berauschenden Mitteln gehören, der Fahrer deshalb nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und hierdurch einen Unfall verursacht oder mit verursacht, droht in der Haftpflichtversicherung eine Rückforderung von bis zu 5000 Euro. In der Kaskoversicherung kann der Verlust des kompletten Versicherungsschutzes die Folge sein. Daneben drohen Bußgelder, Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen.

Sonntag, 30. November 2008, 16:22 • Verfasst in

1 Kommentar:

besserfahren24.de » Freiverkäufliche Arzneien stören Fahrtüchtigkeit schrieb,

Pingback • 3. Dezember 2008 @ 12:37

[…] Weiterlesen […]


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.