Was nutzt die Vorsorgevollmacht?


RE (sl). Unter der Federführung des Arbeitskreises “Soziales“ des Seniorenbeirats findet am kommenden Dienstag von 15 bis 17.30 Uhr im Pfarrheim St. Johannes in Suderwich, Kirchstraße 13 eine Informationsveranstaltung zu Vorsorge im Alter statt.

Die Sachgebietsleiterin des Sozialen Dienstes der Stadt Recklinghausen (Fachbereich Soziales und Wohnen) Petra Schikorra wird wichtige Hinweise geben, wie für den Ernstfall im Alter selbstbestimmt vorgesorgt werden kann. Für den Fall einer eigenen Handlungs- oder Entscheidungsunfähigkeit wird oft Hilfe zur Erledigung der persönlichen Angelegenheiten wie z.B. bei Bankgeschäften, bei Behörden- oder Wohnungsangelegenheiten oder bei Entscheidungen, die die Gesundheit betreffen, unumgänglich.

Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Regelungen z.B. für den Fall getroffen werden, dass ein Mensch aufgrund von Altersverwirrtheit, Bewusstlosigkeit oder auch Behinderung, z.B. als Folge eines Unfalls, eigene Entscheidungen nicht mehr oder nur eingeschränkt treffen kann. Sowohl Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung als auch Patientenverfügung haben das Ziel, andere Menschen über Werte und Wünsche zu informieren, wenn jemand selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Entsprechend benannte Bevollmächtigte oder Betreuer bekommen so eine wichtige Orientierung.

Samstag, 31. Mai 2008, 17:19 • Verfasst in Recklinghausen

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