Der „Bau-Turbo“ soll schon bald in Marl zünden
Marl. Der Bau-Turbo kommt auch nach Marl – das hat jetzt der Stadtplanungsausschuss in seiner ersten Sitzung des Jahres 2026 beschlossen, vorbehaltlich der Ratszustimmung im Februar. „Wir wollen auch in Marl den Bau-Turbo für schnellere und effizientere Bauvorhaben zünden, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, sagt Bürgermeister Thomas Terhorst.
Beim Bau-Turbo handelt es sich um eine bis Ende 2030 zeitlich befristete Sonderregelung des BauGesetzbuches (BauGB) in Deutschland, die darauf abzielt, den Wohnungsbau durch weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. So soll unter anderem mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Durch den Bau-Turbo können Städte und Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen von bisherigen Bauvorschriften abweichen und vereinfachte Verfahren anwenden. So kann zum Beispiel auf die langwierige Aufstellung eines Bebauungsplanes verzichtet oder können ungenutzte Flächen bebaut werden, wenn es sich um größere Vorhaben handelt. Auch wäre es möglich, ein Geschoss mehr zu erstellen, als der Bebauungsplan vorgibt oder wenn sich Bauten in die Umgebung einfügen müssen. Vorschriften der Bauordnung müssen dabei selbstverständlich weiter eingehalten werden. Grundsätzlich können dabei nahezu alle Grundstücke in Frage kommen.
Letztlich geht es dabei also um den Abbau von Bürokratie. Es spart darüber hinaus Zeit und Kosten. Laut Gesetz gelten alle Bauvorhaben, die mit dem „Turbo“ umgesetzt werden sollen, als genehmigt, wenn Marls Verwaltung innerhalb von drei Monaten (vier Monate, wenn die Öffentlichkeit beteiligt wird) nicht ablehnt. Vom Bau-Turbo ausgenommen sind laut Ausschussbeschluss Vorhaben jedoch dann, wenn bestimmten Voraussetzungen gegeben sind.
Sensible städtebauliche Bereiche
Diese Ausnahme gilt unter anderem für Flächen im Außenbereich („jenseits des Siedlungsbereichs“), festgesetzte Naturschutz-, Gewerbe- sowie Industriegebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Freiraumschutzkategorien. Für sensible städtebauliche Bereiche kann der Bau-Turbo von daher nicht in Anspruch genommen werden. Damit käme man auch der ausdrücklichen Empfehlung des Deutschen Städtetages nach.
Außerdem greift der Bau-Turbo nicht, wenn zwar zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, aber keine neue Wohneinheit entsteht und, wenn durch das Vorhaben eine künftige städtebauliche Entwicklung unmöglich oder wesentlich erschwert wird. Das Baugesuch muss zudem vor Antragstellung mit dem Amt für Stadtplanung und integrierte Quartiersentwicklung der Stadt Marl im Hinblick auf die Zustimmungsfähigkeit abgestimmt werden – ansonsten greift der Bau-Turbo nicht. Zudem muss der Rat zustimmen, wenn beispielsweise mehr als ein Hektar Fläche oder eine „Baulücke im Außenbereich“ bebaut werden soll.
Entscheidungsgewalt beim Bürgermeister
Zudem hat der Ausschuss beschlossen, dass die Entscheidung über Maßnahmen mit geringerer Bedeutung beim Bürgermeister und damit der Verwaltung liegen und nicht aufwendig jeweils durch einen eigenen Ratsbeschluss erfolgen soll, um die drei- bzw- viermonatige Frist nicht zu gefährden. Bei größeren Vorhaben (zum Beispiel bei einer Bebauung von mehr als einem Hektar) soll die Entscheidungsgewalt beim Rat verbleiben.
„Am Ende geht es natürlich auch darum, kein wildes Bauen zu ermöglichen, sondern erleichtertes Bauen dort zu ermöglichen, wo es langfristig Sinn macht. Darüber hinaus sind selbstverständlich die Belange von Nachbarn und der Umweltschutz immer in den Blick zu nehmen. Letztlich möchten wir den Bau-Turbo in bestimmten Fällen nutzen, um einfacher mit weniger Bürokratie und schneller neuen Wohnraum in Marl zu schaffen“, erklärt Thomas Terhorst. Deshalb sei die Vorabstimmung essentiell.Radentscheid umgesetzt.
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