„Weihnachtsfrieden“ in den Finanzämtern
Vest. Zum Jahresausklang gilt in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen der Weihnachtsfrieden – Auch die Finanzämter im Vest setzen diese Regelung in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2025 um. In diesem Zeitraum werden bestimmte Maßnahmen, wie Vollstreckungen oder die Einleitung von Betriebsprüfungen, bewusst zurückgestellt, damit die Feiertage für Steuerpflichtige im Mittelpunkt stehen können.
„Auch wir in den Finanzämtern Marl und Recklinghausen setzen diese Vorgabe bewusst um und tragen dazu bei, dass die Feiertage für die Bürgerinnen und Bürger möglichst ungestört verlaufen“, sagen die Leiterinnen der Finanzämter Marl und Recklinghausen Rohde und Pawella.
Der Weihnachtsfrieden ist eine landesweit geltende Regelung und wird von allen Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Ziel ist es, zum Jahresende mit Augenmaß zu handeln und den Menschen im Land eine ruhige Zeit über die Feiertage zu ermöglichen.
Steuerbescheide werden weiterhin versandt, insbesondere damit Steuererstattungen zeitnah ausgezahlt werden können. Auch Mahnungen bleiben von der Regelung unberührt. In Ausnahmefällen, etwa bei drohender Verjährung, kann es erforderlich sein, dass das Finanzamt tätig wird.
Wer sich während der Feiertage in Ruhe über steuerliche Themen informieren möchte, findet auf der Service-Website www.finanzamt.nrw.de zahlreiche Informationen und digitale Angebote.
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