Neue Verkehrsführung für Radfahrer
Dorsten. Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf dem Westwall zwischen Klosterstraße und Gahlener Straße ist ab sofort verboten. Die Durchfahrt von der Klosterstraße war Radlern bisher erlaubt. Das Ordnungsamt hat diese Regelung überprüft und aus Sicherheitsgründen für ungültig erklärt.
Radfahren gegen die Einbahnstraße ist nur erlaubt, wenn genug Platz für sichere Begegnungen ist. Empfohlen werden mindestens 3 Meter, an unübersichtlichen Stellen oder bei viel Verkehr 3,50 Meter. Am Westwall ist das oft nicht der Fall. Die Kurven erschweren die Sicht, und es gibt keine Ausweichstellen auf den 250 Metern. Es gab schon Konflikte zwischen Autofahrern und Radfahrern, die entgegen der Fahrtrichtung fuhren.
„Wir können die Sicherheit für Radfahrer dort nicht gewährleisten. Deshalb verbieten wir das Radfahren gegen die Einbahnstraße“, sagt Christoph Fortmann, Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes. Die Änderung ist abgestimmt und wird bald ausgeschildert.
„Unter diesen Bedingungen können wir die erforderliche Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gewährleisten. Deshalb müssen wir das Radfahren gegen die Einbahnstraße dort künftig ausschließen“, sagt Christoph Fortmann, Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes der Stadt Dorsten. Die Änderung, die mit allen beteiligten Stellen abgestimmt ist, wird zeitnah ausgeschildert.
Eine Radverkehrsführung bleibt in Südrichtung weiterhin über den Westgraben oder die Straße Am Schölzbach gewährleistet.
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