Erster Test für den Winterdienst

Recklinghausen. Temperaturen um den Gefrierpunkt sorgten in den vergangenen Tagen dafür, dass der Winterdienst der Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) zu seinen ersten Einsätzen ausrückte. Eine permanente Rufbereitschaft haben die KSR bereits seit dem 1. November angeordnet. Sie dauert noch bis zum 31. März 2026 an.

Mindestens ein Streufahrzeug ist dann zunächst bei Bedarf – abhängig von der Wettervorhersage – ab 4 Uhr im Recklinghäuser Stadtgebiet unterwegs und prüft den Glättezustand der Straßen. Zunächst fahren die Fahrzeuge exponierte Lagen, wie zum Beispiel Brücken, Straßen mit starker Neigung oder Hauptstraßen ab. Wenn nötig, wird die Fahrbahn direkt mit Sole besprüht. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeitende eingesetzt.

Zehn Fahrzeuge in der Straßenstreuung, sieben Touren der Schlepperstreuung für öffentliche Plätze und Geh-/Radwege, sowie 26 Handstreutouren für öffentliche Übergänge und Kreuzungen stehen zur Verfügung. Bei besonders starken Schneefällen werden die KSR auch von Fremdunternehmen in allen Streubereichen und Stadtgebieten unterstützt.

480 Tonnen Auftausalz im Lager

Wie in den Jahren zuvor reichen die Salzvorräte für mehrere Tage im Volleinsatz aus. Direkt auf dem Betriebsgelände der KSR am Beckbruchweg 33 lagern etwa 480 Tonnen Auftausalz. Im interkommunalen Salzlager an der Cranger Straße (gemeinsam mit Bochum) beträgt der Anteil der Stadt Recklinghausen 1.800 Tonnen. Die Lager sind sehr gut gefüllt. Im Bedarfsfall bestehen Lieferverträge, bei deren Abruf die Nachlieferungen innerhalb von 48 Stunden erfolgen.

Die KSR weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Hauseigentümer oder per Hausordnung verpflichtete Mieter die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen und bestreuen müssen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten, Zu- und Verbindungswege sowie Wege vor Geschäftslokalen sind von Eis und Schnee freizuhalten. Auch an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sind Gehwege so freizuhalten und zu bestreuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Gestreut und geräumt werden muss vor und, falls erforderlich, während der Hauptverkehrszeit. Diese ist an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr.

Alle Infos gibt es auch online auf der KSR-Homepage: Winterdienst.

Saturday, 22. November 2025, 14:05 • Verfasst in Recklinghausen

Keine Kommentare

Leave a comment

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.

Konnte keine Verbindung zur Datenbank herstellen