Geflügelpest in Dorsten bestätigt
Dorsten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest bei Puten aus einem Betrieb in Dorsten H5N1 bestätigt. Bereits am Montag wurde damit begonnen, den kompletten Bestand von 14.000 Tieren zu töten, um eine Ausbreitung bestmöglich zu verhindern.
Rund um den vom FLI bestätigten Ausbruch gelten gemäß Allgemeinverfügung des Kreises ab heute (Donnerstag, 20. November), zwei Restriktionszonen. Die innere Zone, die sogenannte Schutzzone, hat einen Radius von 3,1 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Die Überwachungszone darum herum hat einen Radius von zehn Kilometern.
In der Schutzzone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu grundsätzlich nicht aus Beständen heraus oder in sie hinein verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht für Geflügel. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und somit die Einschleppung in Geflügelhaltungen verhindert werden.
Darüber hinaus dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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