Elektronische Patientenakte seit heute verpflichtend
Ab 1. Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Juliane Stark-Kreul von der Apothekerschaft im ehemaligen Landkreis Recklinghausen erklärt die Vorteile und Herausforderungen.
Die ePA soll die Versorgungssicherheit verbessern. Nach dem E-Rezept ist sie der nächste wichtige Schritt.
In der ePA werden alle Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde und Medikationslisten gesammelt. Patienten können diese Informationen selbst einsehen und verwalten.
Apothekerinnen und Apotheker können auf die ePA zugreifen, wenn die eGK in der Apotheke gesteckt wird. Sie sehen dann standardmäßig die Medikationsliste (eML), erklärt Stark-Kreul.
Seit Anfang des Jahres fließen alle Verordnungen in die eML ein. Sie zeigt, welche Medikamente verordnet wurden, welche abgegeben wurden und ob Doppelverordnungen vorliegen. „Die ePA verbessert die Arzneimittelberatung in der Apotheke, da potenzielle Wechselwirkungen schneller erkennbar sind“, so die Apothekerin.
Weitere wichtige Bausteine, die noch nicht digital umgesetzt sind, sollen im nächsten Jahr folgen. Stark-Kreul: „Das betrifft wichtige Betäubungsmittel-Verordnungen, etwa bei Krebspatienten. Auch Heil- und Hilfsmittel erscheinen aktuell noch nicht, und es gibt noch keine Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu ergänzen.“
Die Apothekerin sieht die Hauptprobleme in der technischen Infrastruktur, der Telematikinfrastruktur (TI). Häufige Ausfälle haben in der Vergangenheit die Patientenversorgung erschwert.
Trotzdem sieht Juliane Stark-Kreul die Digitalisierung richtungsweisend für die Gesundheitsversorgung: „Die Einführung der ePA und des E-Rezeptes ist richtig und wichtig. Es ist der Weg, um Therapien zu optimieren und die Versorgungsstruktur für die Patientinnen und Patienten zu verbessern.
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