Weg vom Schotter – Herten bezahlt Umgestaltung
Herten. Die Umgestaltung versiegelter oder mit Kies und Schotter bedeckter Vorgärten hin zu blühenden, insektenfreundlichen und naturnahen Vorgärten ist ein Zeichen für ökologische Vielfalt und ein Beitrag zur Klimaanpassung in Herten. Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten oder anderweitig versiegelte Vorgärten in naturnahe Lebensräume für Biene und Co. umzuwandeln. Bis zum 31. Dezember 2025 können noch Anträge eingereicht werden.
Gefördert wird jede Umgestaltung bis zur Höhe der angefallenen Kosten, maximal jedoch mit 500 Euro. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Herten chronologisch bearbeitet. Anträge können unter folgendem Link gestellt werden: www.herten.de/foerderprogramm-entsiegelung-schottergaerten
Gefördert wird die Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Schottergärten und/oder versiegelten Flächen auf Privat- und Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet von Herten, die von öffentlichen Straßen und Wegen aus einsehbar sind.
Als Schottervorgärten sind Flächen von Wohn- und Geschäftshäusern zu verstehen, die zu über ca. 80 Prozent mit Schotter und/oder Kies bedeckt oder anderweitig versiegelt sind. Über die Einstufung als Schottergarten entscheidet das Stadtentwicklungsamt der Stadt Herten auf der Grundlage von Fotos und Skizzen oder durch einen Vor-Ort-Termin. Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche beträgt zehn Quadratmeter.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch Mieterinnen und Mieter mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
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