Elf Osterfeuer sind bereits beantragt
Strenge Auflagen für Veranstalter / Keine Genehmigung für private Feuer
Marl. Beim Ordnungsamt der Stadt Marl sind bislang elf Osterfeuer beantragt worden. Anträge können bis eine Woche vor dem Termin des Brauchtumsfeuers gestellt werden. Genehmigt werden ausschließlich Osterfeuer, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Siedlergemeinschaften veranstaltet werden.
Formlose Anträge
Grundlage für die Genehmigung ist die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008. Anträge auf Brauchtumsfeuer können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden: per Brief (Stadt Marl, Ordnungsamt, Carl-Duisberg-Straße 165, 45772 Marl) oder per E-Mail (ordnungsamt@marl.de).
Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet der Stadt Marl“ kann auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de/satzungen (Verordnungen) heruntergeladen geladen werden und ist auch im Stadthaus 1 (Zimmer 1B.0.09) erhältlich.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind für die Brauchtumsfeuer strenge Auflagen zu beachten.
Keine Kommentare
Leave a comment
Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.