Kreisumlage bleibt unverändert
Bezirksregierung Münster genehmigt Haushalt des Kreises Recklinghausen
Vest. Der Haushalt 2025 des Kreises Recklinghausen wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 36,46 Prozent genehmigt. Landrat Bodo Klimpel zeigt sich zufrieden: „Über die frühe Genehmigung unseres Haushaltes freue ich mich sehr und danke den Beschäftigten der Bezirksregierung für die schnelle Prüfung. Mein Dank gilt aber auch Kreisdirektor Dominik Schad und den Kolleginnen und Kollegen der Kämmerei, die erneut ausgezeichnete Arbeit geleistet haben.“
Nur durch eine gute Zusammenarbeit und eine solide Finanzplanung sei es trotz schwieriger Rahmenbedingungen in diesem Jahr erneut möglich gewesen, die Kreisumlage nicht weiter zu erhöhen, sondern entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung stabil zu halten. „Die Zahllast konnte sogar um weitere 2,6 Mio. EUR gesenkt werden. Dadurch können wir den Städten eine weitere Belastung in Zeiten von schwierigen Haushaltslagen ersparen“, betont er.
Im Kreishaushalt stehen Gesamterträge in Höhe von 1,502 Milliarden Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,533 Milliarden Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 30,715 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen. Mehr als 50 Prozent der Kreisumlage werden über die Landschaftsumlage direkt an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Der Kreis Recklinghausen wird für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 Investitionen in Höhe von rd. 236 Millionen Euro tätigen. Schwerpunkte des diesjährigen Investitionsprogramms sind insbesondere Baumaßnahmen an den Berufskolleg, am Kreishaus sowie Bau und Sanierung von Brücken, Straßen und Radwegen. Zudem steht der Neubau der Leitstelle auf der Agenda.
Für die Jahre 2026 bis 2028 sind Fehlbeträge in einer Gesamthöhe von 197,536 Millionen Euro eingeplant. Diese sollen durch die entsprechenden Verringerungen der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, sodass auch diese Haushaltsjahre fiktiv ausgeglichen sind.
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