Die Versprechen der „fliegenden Händler“

Vest. Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Recklinghausen darauf hin, dass der Ankauf von Edelmetallen (zum Beispiel Gold, Silber, Platin), Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen im Reisegewerbe verboten ist.

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand außerhalb der gewerblichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben, gewerbliche Tätigkeiten ausübt (Paragraf 55 der Gewerbeordnung). In diesem Zusammenhang wird oft auch der Begriff „fliegende Händler“ benutzt.

Anzeigen und Angebote, die auf derartige Geschäfte aufmerksam machen, sind daher in der Regel unseriös. Häufig wird damit geworben, auch Pelze und Lederjacken bzw. -mäntel zu „guten“ Preisen anzukaufen. Dies dient jedoch oft als Türöffner, um an Schmuck und Edelmetalle der Verkaufswilligen zu gelangen. Die „fliegenden Händler“ bieten häufig auch „Bewertungen“ und „Begutachtungen“ zu Hause bei Kunden an. Hierbei wird zur Kontaktaufnahme regelmäßig nur eine Handynummer angegeben.

Die Stadt warnt vor der Kontaktaufnahme zu entsprechenden Anbietern.

Montag, 25. September 2023, 10:09 • Verfasst in Vest

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