Haltern will kein Bergbau-Denkmal

Haltern. Bergbau bedeutet Ruhrgebiet und ein Industriestandort wollte Haltern niemals sein. Früher kämpfte die Stadt gegen die Nordwanderung des Bergbaus. Jetzt kämpft sie dagegen, dass die 45 Jahre alte Anlage AV 8 (Bild) unter Denkmalschutz gestellt wird.

Mit einem zehnseitigen Gutachten hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dem Schachtgerüst samt Maschinenhalle der Schachtanlage AV 8 in Lippramsdorf Denkmalwert attestiert, ja sogar künstlerischen Wert als Landmarke in der Kulturlandschaft. Sie dokumentiere die „hiesige Wirtschafts- und Sozialgeschichte besonders deutlich“.

Das hatte Halterns Kulturausschuss bereits Ende 2021 einstimmig ganz anders gesehen: Haltern sei nie Bergbaustadt gewesen, die Anlage habe für die mittlerweile 724 Jahre alte Stadt mithin keine historische Bedeutung. AV 8 war erst 1963 abgeteuft worden und seit 1978 lediglich Seilfahrt- und Materialförderschacht. 2016, nach 45 Jahren, wurde sie stillgelegt. In den 1980er Jahren wehrte Haltern sich heftig gegen eine geplante „Nordwanderung“ des Bergbaus, die dann an den hohen Kohleförderkosten scheiterte.

Außerdem hätten die südlichen Nachbarstädte bereits genügend denkmalgeschützte Fördertürme, so Haltern. An irgendwelchen Kosten für einen Denkmalschutz wolle sich die Stadt auch nicht beteiligen. Vielmehr ist man an einer Gewerbeansiedlung interessiert. Nach dem Rahmenbetriebsplan war allerdings eine Rekultivierung vorgesehen.

Auch wenn bereits einige Teile auf dem Gelände entfernt wurden, der markante 41 Meter hohe Schachtturm in A-Form steht weiterhin. Der Rückbau war zunächst für 2022 geplant, jetzt ist er für 2024 vorgesehen.

Ob es dazu kommt, ist derzeit offen. Neben der Stadt Haltern hat auch die RAG kein Interesse an einem kostenträchtigen Denkmalschutz. Die wird übrigens gar nicht gefragt, sondern lediglich informiert.

Die Entscheidung wird wohl das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (Ina Scharrenbach) als Oberste Denkmalbehörde fällen. Die befindet sich gerade in einer Prüfung des Objektes, heißt es aus dem Ministerium. Es könnte sich über den Willen der Stadt hinwegsetzen, wenn es ein öffentliches Interesse an der Anlage als Denkmal sieht.

Sonntag, 30. April 2023, 11:40 • Verfasst in Vest

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