Herten sucht Jugendschöffen

Bewerbungsfrist bis 21. April 2023 verlängert

Herten. Für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden weiterhin sieben Jugendschöffinnen und sechs Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht in Recklinghausen sowie zwei Jugendschöffinnen und zwei Jugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen gesucht. Interessierte Bürger der Stadt Herten können sich nach Verlängerung der Bewerbungsfrist jetzt noch bis zum 21. April 2023 bei der Stadtverwaltung Herten bewerben.

Das Bewerbungsformular liegt an der Information des Rathauses aus und kann auf der Internetseite der Stadt Herten unter www.herten.de/jugendschoeffen heruntergeladen werden.

Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Herten wohnen. Sie müssen zu Beginn der Wahlperiode, also am 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt und höchstens 69 Jahre alt und dürfen nicht vorbestraft sein.

Schöffen müssen nicht über juristische Kenntnisse verfügen. Sie sollen aber ihr Rechtsempfinden in die Urteile einbringen. Sie sollen straffällig gewordenen Jugendlichen helfen, einen Lebensweg ohne Straftaten zu finden. Das erfordert großes Verständnis für die Probleme von Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden deshalb nicht allein die Taten und Vergehen berücksichtigt, sondern auch die aktuelle Lebenssituation und die Entwicklung der Jugendlichen. Erfahrung in der Jugenderziehung ist hilfreich.

Mittwoch, 29. März 2023, 10:39 • Verfasst in Herten

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