Stadt Marl sucht Schöffen

Marl. Die Stadtverwaltung Marl sucht Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffinnen oder Schöffen für das Amts- und das Landgericht tätig werden möchten, aber auch als Jugendschöffinnen und -schöffen für das Jugendstrafverfahren.

Die insgesamt 56 Stellen sind jeweils ein Ehrenamt beim Landgericht Essen und Amtsgericht Marl. Hinzu kommen 34 für das Jugendstrafverfahren. „Schöffen sollen Garanten für die Unabhängigkeit der Justiz sein. Sie bringen die öffentliche Auffassung von Schuld und Strafe in das Verfahren ein, sollen die Plausibilität von Verfahren und Urteilen überwachen und zu einer bürgernahen Justiz beitragen“, sagt Christina Willig aus dem Haupt- und Personalamt der Stadt Marl.

Voraussetzungen sind zunächst, dass man am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist sowie in Marl wohnt. Wählbar sind dabei ausschließlich deutsche Staatsangehörige.

Hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Marler (Richter, Polizeibeamte, und Bewährungshelfer usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht gewählt werden. Erwartet werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, die sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren kann.

Im Laufe der nächsten Wochen werden Vorschlagslisten für die Wahl aufgestellt. Aus diesen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Schöffen sind übrigens mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten.

Vereine, Verbände, Parteien und andere Gruppierungen können in den nächsten Wochen geeignete Personen benennen. Interessenten können sich aber auch bis zum 19. März 2023 persönlich bewerben. Hierfür steht ein Formular zur Verfügung, das unter www.marl.de heruntergeladen werden kann.

Infos: Haupt- und Personalamt der Stadt Marl (Frau Willig, 02365/99-2719 oder christina.willig@marl.de) bzw. das Jugendamt (Frau Harms, 02365/99-2453 oder anna.harms@marl.de)

Saturday, 18. February 2023, 11:21 • Verfasst in Marl

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