Illegalem Feuerwerk auf der Spur

Region. Fontänen, Knaller und Raketen können wieder ab heute (bis 31. Dezember) gekauft werden. Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu erwerben. Nach aktuellen Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper an einem aufgedruckten CE-Zeichen zu erkennen.
 
Die Bezirksregierung Münster kontrolliert derzeit verstärkt, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler gelagert und verkauft werden. So wird auch in diesem Jahr überprüft, ob alle Bestimmungen eingehalten werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen.
 
Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden – und zwar nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023 erlaubt.

Donnerstag, 29. Dezember 2022, 10:41 • Verfasst in Verschiedenes

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