181 kommen in den Landtag

Vest. Am 15. Mai 2022 sind rund 13 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, den neuen Landtag zu wählen. Davon sind 785.900 Erstwähler.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 29. April 2022 in Nordrhein-Westfalen wohnen. Rund 6,7 Millionen der Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen sind Frauen, 384.100 von ihnen können zum ersten Mal ihre Stimmen bei einer Landtagswahl abgeben.

Seit der Landtagswahl 2010 können – wie bei der Bundestagswahl – auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels wählen sie mit ihrer Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen – mindestens 53 – Mandate entfallen auf Bewerber aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen (Überhangmandate), erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, die ebenfalls aus den Landeslisten besetzt werden. Bei der letzten Landtagswahl 2017 gab es 6 Überhang- und 12 Ausgleichsmandate, so dass insgesamt 199 Abgeordnete in das Parlament einzogen.

Aktuelle Informationen zur Landtagswahl unter www.wahlen.nrw

Donnerstag, 24. März 2022, 10:30 • Verfasst in Vest

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