Entlastung bei Steuern

Vest. Für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 haben sich steuerliche Änderungen ergeben, die die Bürger finanziell entlasten. Was in diesem Jahr wichtig wird, haben die Finanzämter Marl und Recklinghausen zusammengefasst.

„Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, denn meistens können sie mit einer Steuererstattung rechnen“ erklärt Sabine Trübsand, Leiterin des Finanzamts Marl. Alleinerziehende, Eltern und ehrenamtliche tätige Menschen profitieren von steuerlichen Verbesserungen.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2021 ist um 336 Euro auf 9.744 Euro pro Person gestiegen. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Vergünstigungen für Eltern

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt im Jahr 2021 auf insgesamt 4.194 Euro für jedes Elternteil, also auf 8.388 Euro bei einer Zusammenveranlagung.

Unterstützung für ehrenamtlich tätige Menschen

Der Steuerfreibetrag für Einnahmen z. B. aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein wurde von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht. Zusätzlich steigt die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.

Vereinfachung für Spendennachweise

Die Grenze für den sog. vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Als Nachweis genügt der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg.

Des Weiteren ist der Pflege-Pauschbetrag für hilflose Menschen oder Menschen die in den Pflegegrad 4 oder 5 eingeordnet sind von 924 Euro auf 1.800 Euro angehoben worden. Darüber hinaus wird der pflegenden Person jetzt auch bei der häuslichen Pflege von Menschen, die in den Pflegegraden 2 bzw. 3 eingeordnet sind, ein Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro bzw. 1.100 Euro gewährt.

Pendlerpauschale

Die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steigt ab dem 21. vollen Kilometer von bisher 0,30 Euro auf 0,35 Euro je Entfernungskilometer.

Homeoffice-Pauschale

Bei der Homeoffice-Pauschale können Bürger, bei denen kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder die auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichten, einen pauschalen Betrag von 5 Euro für jeden Kalendertag, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde, als Werbungskosten ansetzen (höchstens 600 Euro im Kalenderjahr). Mangels Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt an diesen Tagen ein Abzug von Fahrtaufwendungen nicht in Betracht.

Infos: www.finanzverwaltung.nrw.de

Montag, 28. Februar 2022, 11:29 • Verfasst in Vest

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