Baumfällung in Marl wird erschwert

Marl. Der Rat der Stadt Marl hat heute nach strittiger Diskussion die neue Baumschutzsatzung mit breiter Mehrheit bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen. Das künftige Regelwerk erschwert das Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken und sieht strengere Vorgaben für Ersatzzahlungen vor, wenn keine Ausgleichspflanzungen möglich sind.

Bäume haben eine wichtige Funktion für das Klima in der Stadt. Sie wirken temperatursenkend, liefern Sauerstoff, binden Staub und sind zudem schön anzusehen. Deshalb werden in der neuen Baumschutzsatzung im Stadtgebiet jetzt Bäume aller Art geschützt. Zu den wesentlichen Änderungen der neuen Baumschutzsatzung gehört die Verschärfung der sogenannten 6-Meter-Regel aus dem Jahr 2007. Künftig dürfen nur noch Bäume, die näher als vier Meter zu einem Wohngebäude stehen, ohne Anzeige bei der Stadtverwaltung gefällt werden.

Darüber hinaus werden neben den Laubgehölzen künftig auch Nadel- und Obstgehölze unter den Schutz der Satzung gestellt, für die – mit Ausnahme von Wallnussbäumen, Kastanien und Eiben – bislang kein Fällantrag gestellt werden musste. Insbesondere Obstbäume werden nun wegen ihrer besonderen Bedeutung für Vögel und Insekten geschützt. Auch enthält die Baumschutzsatzung neue Regelungen zu mehrstämmigen Bäumen, Ersatzpflanzungen und -zahlungen. Ersatzzahlungen sind nur zulässig, wenn auf dem jeweiligen Grundstück keine Ausgleichspflanzungen möglich sind.

Neben dem Stadtrat stimmte zuvor bereits der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Umweltausschuss mehrheitlich für die neue Baumschutzsatzung. Die neue Baumschutzsatzung könnte voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten.

Donnerstag, 25. November 2021, 18:00 • Verfasst in Marl

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