Halloween muss nicht immer harmlos sein

Bild: Zu Halloween machen sich die Kinder auf den Weg um Süßigkeiten einzusammeln. Bildrechte: CosmosDirekt

Haben Sie schon Süßigkeiten gekauft? Sonst gibt’s Saures! – Am 31. Oktober steht auch Deutschland endgültig im Zeichen von Halloween. Das Fest schwappte im vergangenen Jahrzehnt aus den USA zu uns herüber, auch wenn es ursprünglich aus Irland kommt.

Mit der ursprünglichen Version hat das Halloween von heute aber kaum noch etwas zu tun: Einst handelte es sich hierbei um ein heidnisches Fest der Kelten, die gegen Ende des Sommers ihrer Toten gedacht haben. Damals herrschte der Glaube vor, dass sich an diesem Tag die Welt der Toten und die Welt der Lebenden besonders nahestehen.

Wer nichts gibt, wird bestraft

Heute hüllen sich Kinder in gruselige Kostüme und gehen anschließend als Hexe, Untoter oder Skelett auf die Suche nach kostenlosen Süßigkeiten in der Nachbarschaft. Wenn die Angebettelten nichts geben, wird das Haus – zumindest in den USA – mit Zahnpasta oder Eiern beschmiert. Daher sollten Sie auf die verkleideten Kinderhorden vorbereitet sein und sich vorher mit Süßigkeiten eindecken.

Halloweenstreiche sind nicht immer harmlos: „Zugeklebte Türschlösser, Farbe am Haus und zerkratzte Autotüren – Eltern sollten ihren Kindern erklären, wo der Spaß aufhört. Denn vorsätzlich verursachte Schäden können rechtliche Folgen haben und werden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen“, sagt Bernd Kaiser von CosmosDirekt. Bei versehentlichen Missgeschicken greift der Schutz aber, zum Beispiel wenn etwas auf der Halloweenparty zu Bruch geht.

„Wichtig ist, dass die Familienhaftpflicht auch Beschädigungen einschließt, die durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden“, unterstreicht der Experte. Kinder in dem Alter müssen noch nicht für Schäden gerade stehen. Und sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, können auch sie nicht haftbar gemacht werden.

Samstag, 30. Oktober 2021, 13:00 • Verfasst in Verschiedenes

Keine Kommentare


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.