Was tun nach einem positiven Schnelltest?

Vest. Anfang der Woche wurde der Fall eines Ehepaares aus Dorsten bekannt, das nach einem positiven Schnelltest in Quarantäne musste. Nachdem der PCR-Kontroll-Test das Ergebnis nicht bestätigt hat, verblieb das Paar bis zur Entlassung unnötigerweise neun Tage in Absonderung. Mit einem neuen Verfahren stellt der Kreis Recklinghausen sicher, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.

Wenn der Schnell- oder Selbsttest ein positives Ergebnis zeigt, muss man sich sofort in Quarantäne begeben. Das regelt die Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Folgen muss dann ein PCR-Test, der das Ergebnis noch einmal überprüft. Aber was passiert, wenn dieser Test ein negatives Testergebnis zeigt? Muss die Quarantäne aufgehoben werden oder darf man sofort wieder die Wohnung verlassen?

Bislang galt die Quarantäne erst dann als aufgehoben, wenn das negative PCR-Testergebnis der Nachtestung das Gesundheitsamt erreichte und das zuständige Entlassmanagement Kontakt zu der jeweiligen Person aufgenommen hatte. Das ändert sich ab sofort: Ein negatives PCR-Testergebnis nach einem positiven Schnelltest beendet die Quarantäne automatisch.

„Bei den aktuellen Fallzahlen können wir nicht sicherstellen, dass Personen nach einem falsch-positiven Schnelltestergebnis zeitnah aus der Quarantäne entlassen werden. Darum haben wir uns für diese Anpassung entschieden“, erklärt Dr. Jutta Hullmann, Fachdienstleiterin Gesundheit beim Kreis Recklinghausen. Es fielen grundsätzlich weniger als ein Prozent der Schnelltests im Kreis Recklinghausen positiv aus; ein Teil dieser bestätige sich durch den PCR-Test nicht. „Für diese Fälle möchten wir ein Vorgehen etablieren, das keine Quarantäne länger als notwendig aufrechterhält.“

Angepasst wird auch die entsprechende Ordnungsverfügung, die den Betroffenen über die Ordnungsämter der Städte zugestellt wird. Erklärt werden darin dann die entsprechenden Konsequenzen, wenn der PCR-Test positiv bzw. negativ ausfällt.

Wichtig: Die automatische Entlassung aus der Quarantäne nach negativem PCR-Ergebnis gilt nicht für Kontaktpersonen zu einem bestätigten Corona-Fall. Diese müssen auch mit negativem PCR-Test mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben. “Denn bei diesen konkreten Verdachtsfällen besteht das Risiko, dass sie im Verlauf der zwei Wochen doch noch erkranken”, erklärt Dr. Hullmann. Dies entspräche auch den klaren Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, nach denen das Kreis-Gesundheitsamt handle.

Bürgertests werden mittlerweile bei über 250 Teststellen im ganze Kreisgebiet angeboten. Am Tag werden im Schnitt zwischen 8.000 und 9.000 Tests durchgeführt.

Donnerstag, 29. April 2021, 13:41 • Verfasst in Vest

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