Widerspruch gegen überhöhte Abwassergebühren

Region. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) kämpft für faire Abwassergebühren und unterstützt deshalb einen Musterprozess gegen realitätsferne Zinsen bei der Abwassergebührenkalkulation. Er ruft alle Gebührenzahler im Land auf, gegen ihre Bescheide über die Abwassergebühren 2021 Widerspruch einzulegen und appelliert an die Städte und Gemeinden, die Bearbeitung der Widersprüche bis zum Urteil auszusetzen.

„17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen den höchsten, rechtlich gerade noch zulässigen Zinssatz aus, um ihre Abwassergebühren zu berechnen“, kritisiert Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. „So müssen die Gebührenzahler tiefer in die Tasche greifen als nötig.“

Höhere Gebühren als nötig

Was ist nun die Krux bei der Kalkulation der Abwassergebühren? Die Kommunen haben Geld investiert, um Kanäle und Kläranlagen zu bauen. Für dieses Geld, das so genannte Eigenkapital, berücksichtigen sie in der Kalkulation der Abwassergebühren eine Verzinsung. Nach bisheriger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ist ein Zinssatz bis zu 5,42 % für das Jahr 2021 zulässig. Zusätzlich schöpfen sie einen bisher erlaubten Aufschlag für Fremdkapital von maximal 0,5 % in voller Höhe aus. „Das ist in der anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase völlig realitätsfern“, sagt Steinheuer. In vielen Orten führt dies, oft zusammen mit einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten, zu höheren Gebühren als nötig.

Genau dies ist auch in den folgenden 17 Städten und Gemeinden der Fall:

Bottrop, Eslohe, Gladbeck, Halver, Hürth, Iserlohn, Kamen, Langerwehe, Lindlar, Lüdenscheid, Moers, Möhnesee, Mülheim an der Ruhr, Recklinghausen, Soest, Swisttal, Wuppertal.

„Die Bürger aus diesen Kommunen sollten gegen ihren aktuellen Abwassergebührenbescheid Widerspruch einlegen“, empfiehlt Steinheuer. Wenn die Kommunen nach einem Urteil im Musterprozess ihre Kalkulationen überarbeiten müssen, wirken sich diese Änderungen bei den Gebührenzahlern erst in Zukunft aus. Wer jetzt schon profitieren möchte, sollte also Widerspruch einlegen. Wichtig: Trotzdem müssen die Abwassergebühren zunächst in voller Höhe gezahlt werden! 

Ein Widerspruchsformular stellt der Bund der Steuerzahler NRW in seinem Internetauftritt zum kostenlosen Download bereit: www.steuerzahler.de/nrw/abwasser 

Sonntag, 31. Januar 2021, 11:57 • Verfasst in Vest

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