IHK enttäuscht vom OVG-Urteil


Region. Auch die IHK Nord Westfalen zeigt sich enttäuscht über die heutige Entscheidung des OVG Münster gegen landesweite Ladenöffnungen an Adventssonntagen.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel dazu: „Wir hatten gehofft, dass die Verordnung des NRW-Gesundheitsministeriums Bestand hat und so der zu erwartende Kundenandrang an den Samstagen in der Vorweihnachtszeit entzerrt werden kann. Dies ist nach dem Urteil nicht mehr möglich.

Wir haben in den letzten Wochen viele Anfragen von Händlern gehabt, die auf die Möglichkeit der Sonntagsöffnung gehofft haben. Viele Händler machen sich Sorgen – auch vor dem Hintergrund, dass die normalen verkaufsoffenen Sonntage ausfallen müssen, da die dazu nötigen Anlässe coronabedingt abgesagt werden mussten.

Das Weihnachtsgeschäft ist enorm wichtig für den Einzelhandel, der so schwer von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist. Hier wird sich für viele Händler entscheiden, wie sie das Jahr überstehen. Wir können momentan nur an die Kunden appellieren, sich coronakonform zu verhalten und gleichzeitig den lokalen Einzelhandel zu unterstützen, damit er auch in den kommenden Jahren in der Lage ist, unsere Innenstädte attraktiv zu erhalten.“

Dienstag, 24. November 2020, 15:34 • Verfasst in Vest

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