Maskenpflicht auf Friedhöfen

Marl/Dorsten. An Allerheiligen (und den folgenden Feiertagen) ist mit deutlich erhöhten Besucherzahlen auf den Friedhöfen zu rechnen. Das hat in diesem Jahr Folgen für die Besucher.

Die Stadtverwaltung Marl weist deshalb darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf allen städtischen Friedhöfen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen wird und ein Abstand von eineinhalb Meter einzuhalten ist.

Die Stadt Dorsten geht einen Schritt weiter und spricht von einer „Ganztägigen Maskenpflicht“ an Allerheiligen, Allerseelen und Totensonntag. Allerdings gilt auch hier die Beschränkung nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Mit Blick auf die bevorstehenden Gedenk- und Erinnerungstage Allerheiligen, Allerseelen sowie Totensonntag haben der amtierende Landrat Cay Süberkrüb und sein Nachfolger Bodo Klimpel den Städten die Empfehlung ausgesprochen, Bürgern nahezulegen, an diesen Tagen eine Maske auf städtischen Friedhöfen zu tragen, da durch ein erhöhtes Besucheraufkommen nicht immer der Mindestabstand eingehalten werden könne. Auf städtischen Flächen üben die Kommunen ihr Hausrecht aus. Sie entscheiden daher darüber, ob eine Maskenpflicht angeordnet oder das Tragen eine Maske empfohlen wird.

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 15:06 • Verfasst in Marl, Dorsten

Keine Kommentare

Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen eingeloggt sein um einen Kommentar zu hinterlassen.