Corona: Ab heute gelten neue Regelungen

Lockerungen bei Kontaktbeschränkung und für Kultureinrichtungen

Region. In Nordrhein-Westfalen gelten ab heute (Samstag, 30. Mai) neue Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Neben einer neuen Regelung zur Kontaktbeschränkung können nun auch wieder Kulturveranstaltungen und Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. Vorrangiges Ziel soll dennoch die Eindämmung der Ausbreitung des Virus bleiben.

Abhängig von der Entwicklung weiterer Infektionszahlen sollen weitere Regelungen bekannt gegeben werden. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Lockerungen:

Kontaktverbot und Verhaltensregeln

Neben der bisherigen Regelung, dass Angehörige zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen können, sind nun auch Gruppentreffen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden können, also eine Rückverfolgung der Personen sichergestellt ist. Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern muss dabei weiterhin eingehalten werden. Auch die Pflicht einen Mund-Nase-Schutz in bestimmten Bereichen zu tragen, bleibt bestehen.

Kulturangebote

Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder für Besucherinnen und Besucher öffnen, wenn Maßnahmen zum Hygiene- und Infektionsschutz sichergestellt sind. Auch Veranstaltungen im Freien sind unter dieser Voraussetzung möglich. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

Sportplätze und Sporthallen

Auch hier wurden die Regelungen gelockert. Bei Außensportanlagen im Freien dürfen Duschen, Umkleiden, Gesellschaftsräume und sonstige Gemeinschaftsräume wieder genutzt werden. Dabei sind aber die Abstandsregeln sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten. Unter Einhaltung der Abstandsregelung von 1,50 Meter und sonstige Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind bis zu 100 Zuschauer auf der Sportanlage erlaubt. Dazu ist der Kontaktsport in Gruppen bis zu zehn Personen möglich, auch hier gelten die sonstigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

In Turn- und Sporthallen kann der Trainingsbetrieb ab Dienstag, 2. Juni, wieder aufgenommen werden. Laut Verordnung ist der Kontaktsport verboten. In allen Räumlichkeiten der Turn- und Sporthallen sind Abstandsregelungen von 1,50 Meter einzuhalten sowie sonstige Hygiene- und Schutzmaßnahmen erforderlich. In den städtischen Turn- und Sporthallen wird in der Zeit von 18 bis 19 Uhr eine Zwischenreinigung durch den städtischen Reinigungsdienst erfolgen. In diesem Zeitfenster ist kein Training möglich! Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs ist dem Sportamt zwingend ein Hygienekonzept zur Genehmigung vorzulegen. Vorher darf nicht mit dem Training begonnen werden.

Samstag, 30. Mai 2020, 11:27 • Verfasst in Verschiedenes

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