Nimmt Rathaus-Initiative Klage zurück?

Weitere Beratungen morgen

Marl. Die Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ kann sich vorstellen, ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzuziehen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Rat der Stadt Marl in seiner nächsten Sitzung die Durchführung eines entsprechenden Ratsbürgerentscheides beschließt und öffentlich die Zusage abgibt, sich – im Falle, dass sich die Bürger gegen die Sanierung entscheiden – daran gebunden zu fühlen und die Bürgerentscheidung in die Tat umzusetzen.

Der Rat der Stadt Marl hatte am 11. April mit großer Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Dagegen haben die Initiatoren Marc Walden, Clemens Mecking und Detlev Beyer-Peters am 13. Mai fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingereicht. „Mit der Klage soll der Rat der Stadt Marl verpflichtet werden, seinen Ablehnungsbescheid aufzuheben. Außerdem soll die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt werden.“, teilt Detlev Beyer-Peters mit.

„Wir begrüßen den Antrag der Bürgerliste ‚WiR für Marl‘ an den Rat der Stadt Marl ‚Demokratie wagen – die Steuerzahler fragen‘, die Durchführung eines Ratsbürger­entscheides zu beschließen.“, erklären die Initiatoren einhellig.

Um die weiteren Schritte zu beraten, lädt die Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ zu ihrer 20. Aktionsversammlung ein. Diese findet statt am Dienstag, den 28. Mai, 19.30 Uhr, im Bistro Mühlenbach, Breite Straße 26, 45768 Marl.

Montag, 27. Mai 2019, 12:05 • Verfasst in Marl

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