18 Osterfeuer sind bereits beantragt

Keine Genehmigung für private Feuer

Marl. Beim Ordnungsamt sind bislang 18 Anträge auf Osterfeuer eingegangen. Anträge können noch bis zum 12. April gestellt werden, wie die Stadt mitteilt. Genehmigt werden ausschließlich Osterfeuer, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder Siedlergemeinschaften veranstaltet werden.


Grundlage für die Genehmigung ist die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Marl vom 18. Februar 2008. Anträge auf Brauchtumsfeuer können beim Ordnungsamt formlos gestellt werden: per Brief (Stadt Marl, Ordnungsamt, Creiler Platz 1, 45768 Marl) oder per E-Mail (ordnungsamt@marl.de). Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet der Stadt Marl“ kann auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de (Rathaus & Service -> Ortsrecht und Satzungen -> Verordnungen) heruntergeladen geladen werden und ist auch im Rathaus (Zimmer 46) erhältlich.


Für die Brauchtumsfeuer sind – in Marl, ebenso, wie in anderenStädten – strenge Auflagen zu beachten. So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldern sind Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen.

Außerdem gibt es keine Genehmigung für Osterfeuer am Karfreitag – dem steht das Sonn- und Feiertagsgesetz entgegen.

Samstag, 23. März 2019, 12:18 • Verfasst in Marl

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