Grünabfälle gehören nicht in städtische Anlagen

Bild: Privates Grünzeug darf nicht auf öffentlichen Flächen „entsorgt“ werden.

Herten. Alle, die einen Garten besitzen, kennen es: Rasen und Sträucher müssen regelmäßig geschnitten werden. Zurück bleiben oft große Mengen an Grünabfällen, die nicht in die Biotonne oder auf den Kompost passen. Der „Überschuss“ wird dann – aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit – in den städtischen Grünanlagen entsorgt. Dies ist jedoch verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten für Hertener Bürger gibt es beim ZBH der Stadt. Der Recyclinghof nimmt Grünabfälle bis zu einem Kubikmeter zu folgenden Öffnungszeiten entgegen: Montag bis Mittwoch von 7 bis 16 Uhr, Donnerstag von 7 bis 17.30 Uhr, Freitag von 7 bis 16 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr.

Ein ähnlich leidiges Thema sind die Hinterlassenschaften von Hunden auf öffentlichen Wegen, Grünflächen und Spielplätzen. Manche Hundehalter glauben, durch die Entrichtung der Hundesteuer ein Recht darauf zu haben, dass der Hundedreck von städtischer Seite entsorgt wird. Das Gegenteil ist der Fall: Der Besitzer ist rechtlich dazu verpflichtet, den Kot seines Hundes zu entsorgen, andernfalls droht ein Bußgeld.

In regelmäßigen Abständen verschickt die Stadt mit den Hundesteuerbescheiden einen Flyer, der auf die Problematik hinweist.

Samstag, 24. März 2018, 15:24 • Verfasst in Herten

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