Zwischen den Feiertagen

Vest. Die Kreisverwaltung Recklinghausen bleibt, wie viele andere Behörden im Umkreis, zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Ab dem 2. Januar 2018 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Das betrifft auch die Außenstellen wie beispielsweise das Straßenverkehrsamt, die Gesundheitsämter oder die Erziehungsberatungsstellen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden Betriebsferien angeordnet.

Aufgrund der besonderen Lage der Weihnachtsfeiertage ergibt sich die Möglichkeit, die Dienstgebäude für einen zusammenhängenden Zeitraum von zehn Kalendertagen nicht bewirtschaften zu müssen. Die hierdurch reduzierten Energiekosten leisten einen zusätzlichen Sparbeitrag für den Kreishaushalt. Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, aufgelaufene Gleitzeitguthaben und noch nicht genommene Urlaubstage abzubauen.

In den Bezirksstellen des Jobcenters gelten gesonderte Zeiten, die gesondert bekannt gegeben werden.

Dienstag, 26. Dezember 2017, 11:16 • Verfasst in Vest

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