Rauchwarnmelder rettet Weihnachtsfest

Oer-Erkenschwick. Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk bereitete am Freitagvormittag ein Rauchwarnmelder gleich mehreren Familien in einem Haus auf der Horneburger Straße. Der kleine Lebensretter entdeckte frühzeitig einen brennenden Adventskranz und schlug Alarm.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Wohnungsmieter nicht in ihren vier Wänden. Nachbarn hörten das Piepen und alarmierten die Feuerwehr. Durch das schnelle Entdecken und Eingreifen blieb der Brand noch auf den Adventskranz begrenzt. Wenige Minuten später hätte sich das Feuer auf das Zimmer und schlimmstenfalls auf die Wohnung ausgebreitet. Als die Kräfte der Feuerwehr Oer-Erkenschwick vor Ort eintrafen, mussten sie zunächst die Wohnungstür gewaltsam öffnen, da die Mieter nicht zu Hause waren. Eine der Wachskerzen war ganz herunter gebrannt und hatte das Tannengrün entzündet. Dieses glimmte zum Glück nur vor sich hin. Mit ein paar Litern Wasser und anschließenden Lüftungsmaßnahmen wurde der Einsatz schnell beendet.

„Wieder einmal hat ein Rauchwarnmelder größere Sach- und Personenschäden verhindert. Insoweit zeigt sich, wie sinnvoll die Melder, die seit Anfang dieses Jahres in allen Wohnungen zur Pflicht geworden sind, wirken“, fasste Stadtbrandinspektor Matthias Beckmann, Leiter der Feuerwehr Oer-Erkenschwick, die Situation zusammen.

Mit Blick auf die kommenden Weihnachtstage gibt die Feuerwehr noch ein paar Tipps zum Umgang mit Kerzen: Kerzen gehören nicht in die Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang, etc.) oder an einen Ort mit starker Zugluft. Für Kerzen sollte immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können, verwendet werden. Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!

Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr. Ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher) sollte bereit stehen. Wenn es dennoch brennt, sollte ein Löschversuch nur unternommen werden, wenn dieser ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Die Tür zum Brandraum schließen, die Wohnung mit allen Anwesenden verlassen und die Feuerwehr mit dem Notruf 112 alarmieren.

Freitag, 22. Dezember 2017, 16:58 • Verfasst in Vest

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