Umweltbrummi wartet auf Problemabfälle


Unentgeltliche Annahme von schadstoffhaltigem Müll aus Hertener Privathaushalten

Herten. Im Auftrag des Zentralen Betriebshofes Herten (ZBH) sammelt der Umweltbrummi am Samstag, 26. August, wieder schadstoffhaltigen Abfall aus Hertener Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen ein. Auf dem Mitarbeiterparkplatz des ZBH, Zum Bauhof 5, können die Bürger von 8.30 bis 12 Uhr ihren „Problemmüll“ kostenfrei entsorgen.

Was gehört zum Problemabfall?

Batterien aller Art (auch Autobatterien), Pflanzenschutzmittel, Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Lacke/Farben und Lappen mit deren Resten, Holzschutz- und Holzbehandlungsmittel, Rostschutzmittel, Lösungsmittel, Kosmetika, Fotochemikalien, Altöl, Fieberthermometer etc.

Schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht in die Restmülltonne, Biotonne oder in die Gelben Säcke bzw. Gelben Tonnen gegeben werden. Sie dürfen auch nicht zum Abwasser gegeben werden. Die Chemikalien schädigen die Mikroorganismen in den Kläranlagen, die das Abwasser biologisch reinigen und die Tiere und Kleinpflanzen in den Gewässern.

Restabfälle vom Renovieren, wie Farbroller oder -abstreifer, Pinsel, gebrauchtes Abklebeband, Abdeckfolien und Ähnliches sind über die Restabfallbehälter zu entsorgen. Sie werden am Umweltbrummi abgewiesen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Sondermüll auch tatsächlich zum Umweltbrummi zu bringen bzw. Batterien und Altöl zum Händler. Jede andere Entsorgung ist streng verboten.

Angenommen werden haushaltübliche Mengen, das sind 10 Liter bzw. 10 Kilogramm pro Produktgruppe. Zu beachten ist, dass die Chemikalien nur in geschlossenen Behältern angenommen werden. Reste verschiedener Chemikalien dürfen nicht zusammengeschüttet werden, da Vermischungen zu gefährlichen chemischen Reaktionen führen können.

Achtung! Es sind ausschließlich Hertener Bürger zur Abgabe von Problemmüll am Umweltbrummi berechtigt. Wir bitten um Verständnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb Ausweiskontrollen durchführen. Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, ihren Ausweis oder ein entsprechendes Dokument mit der Meldeadresse bereitzuhalten.

Dienstag, 22. August 2017, 10:33 • Verfasst in Herten

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