Gefahr, wenns zu eng für den Einsatzwagen wird

Bild: Auf zugeparkten Straßen kann die Feuerwehr wichtige Minuten verlieren.

Recklinghausen. Wenn ein Rettungswagen oder ein Löschfahrzeug der Feuerwehr unterwegs zu einem Einsatz ist, kann jede Sekunde zählen. Aber was, wenn Autos den Weg versperren? Genau das ist in Recklinghausen passiert
 
„Das Ordnungsamt hat nun gemeinsam mit einem Löschzug der Feuerwehr Probefahrten gemacht, sich die Situation in Straßen angesehen, die bekannt dafür sind, dass es dort durch die Parksituation zu eng und unpassierbar wird“, sagt der Beigeordnete Ekkehard Grunwald. Dazu gehöre zum Beispiel die Gegend um den Börster Weg, Haard-, Tell- und Beethovenstraße. „Dabei haben wir erneut festgestellt, dass Fahrzeuge den Weg versperren, besonders in Einmündungen und Kurven wird der fünf-Meter-Bereich zugeparkt.“
 
Gesetzlich sind die Regelungen zum Halten und Parken in Paragraph zwölf der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort heißt es unter anderem, dass das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist, ebenso das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
 
Mehr Kotrollen durchs Ordnungsamt

Hinzu kommt im Falle der Feuerwehr, dass eine bestimmte Breite vorhanden sein muss, damit sie mit ihren großen Fahrzeugen in zügigem Tempo zum Einsatzort gelangt. „Optimal ist eine Breite von mindestens 3,50 Metern“, sagt Grunwald. „Allein die Drehleiter ist 2,50 Meter breit. Dann kommen noch die Spiegel hinzu. Jeder, der schon einmal durch eine enge Stelle gefahren ist, weiß, dass es nur sehr langsam vorangeht, wenn man links und rechts sehr stark aufpassen muss.“
 
Zum Rangieren der Großfahrzeuge der Feuerwehr, insbesondere der Drehleiter, sei sogar ein Abstand zwischen acht und zehn Metern zwischen zwei Hindernissen nötig. „Natürlich gibt es Stadtviertel, in denen der Parkraum knapp ist. Aber es sollte trotzdem jedem bewusst sein, dass das falsch geparkte Auto folgenreiche Konsequenzen nach sich ziehen kann.“
 
Abschleppen von Falschparkern droht

Das Ordnungsamt wird vermehrt Kontrollen durchführen, neben einer Verwarnung ist es in schwerwiegenden Fällen auch möglich, das Fahrzeug sofort abschleppen zu lassen. Die Kosten dafür trägt der Halter. Außerdem ordnet die Stadt an der Tellstraße zwischen Börster Weg und Oerweg auf der nördlichen Seite ab August Halteverbote an, was verhindern soll, dass die Autos beidseitig versetzt vor den Baumscheiben parken und so ein Durchkommen von Rettungsfahrzeugen verhindern. Die eingerichteten Parkflächen sind von diesem Verbot natürlich nicht betroffen. Als dritte Maßnahmen wird an der Haydenstraße in südlicher Richtung eine Sperrmarkierung aufgetragen, um auch an dieser Stelle ein Einfahren der Feuerwehr zu ermöglichen.
 
Zu diesen Maßnahmen können auch an anderer Stelle weitere hinzukommen. „Der Bereich um die Tellstraße ist uns jüngst aufgefallen, natürlich muss die Feuerwehr aber auch in jeder anderen Straße passieren können“, sagt Grunwald. „Wir wollen die Bürger mit diesen Maßnahmen für das Thema sensibilisieren. Und es ins Blickfeld rücken, damit auch in Zukunft keine zugeparkte Straße in Recklinghausen einen Menschen das Leben kostet.“

Mittwoch, 26. Juli 2017, 9:16 • Verfasst in Recklinghausen

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