Geld für Blinde und Gehörlose
Vest. Rund 6,3 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen im Kreis Recklinghausen ausgezahlt (2015: 6,3 Millionen Euro). 2016 erhielten 1945 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen (2015: 1.978).
Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die vom LWL ausgezahlten Gelder sollen diese Ausgaben ausgleichen. Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt.
Derzeit stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 681,70 Euro zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 341,44 Euro. Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden.
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