Kein „Verrichtungsgelände“

Herten. Die Stadtverwaltungen Herten und Gelsenkirchen wollen auf die Einrichtung eines sogenannten „Verrichtungsgeländes“ vorerst verzichten.

Zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Straßenprostitution hatten Herten und Gelsenkirchen 2014 einen Stufenplan beschlossen, der an der Münsterstraße Störungen durch die Ausübung der Prostitution und eine Gefährdung des Jugendschutzes oder des öffentlichen Anstandes verhindern sollte. Das Geschehen hatte sich nach hierhin verlagert, nachdem die Straßenprostitution an der B225 zwischen Marl und Recklinghausen verboten worden war.

Kurzfristig wurde die Anzahl der Kontrollen durch die Ordnungsdienste der Städte erheblich erhöht. Zudem wurden Gespräche mit den Prostituierten geführt. Daneben fanden zahlreiche Bürgerveranstaltungen statt.

Als mittelfristige Maßnahme wirkte eine neue Sperrbezirksverordnung der Bezirksregierung Münster, die im Januar 2015 in Kraft trat. Sie enthält ein zeitlich befristetes Verbot der Straßenprostitution von 6 bis 22 Uhr im Sommer und von 6 bis 20 Uhr im Winter.

Anders als zunächst erwartet, gingen nach dem Erlass bei den Stadtverwaltungen kaum neue Beschwerden ein.

Die Prostituierten halten sich mit wenigen Ausnahmen an die Rahmenbedingungen.

Die als langfristige Maßnahme angestrebte Einrichtung mit Verrichtungsboxen, Aufenthalts- und Beratungscontainern sowie sanitären Anlagen und eine damit verbundene Veränderung der Sperrgebietsverordnung ist angesichts der inzwischen veränderten Situation nicht mehr notwendig. Herten und Gelsenkirchen wollen daher auf die Einrichtung eines Verrichtungsgeländes verzichten.

Montag, 19. September 2016, 10:04 • Verfasst in Herten

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