Wassersport: Nicht alles ist erlaubt

Vest. Ob See, Kanal oder Fluss: viele Ecken im Kreis Recklinghausen laden zum Wassersport mit Boot oder Kanu ein. Manche Gebiete stehen jedoch unter Naturschutz. Dort ist genau geregelt, ob und in welchem Umfang Wassersport erlaubt ist. Um ein mögliches Bußgeld zu vermeiden, sollten sich Wassersportler daher im Vorfeld gut über die jeweiligen Sonderregelungen informieren.

Alle Naturschutzgebiete (NSG) sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Dort sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder Störung des unter Schutz gestellten Gebietes oder seiner Bestandteile führen können. Für jedes Naturschutzgebiet gibt es daher eine Verordnung oder Vorschriften im Rahmen eines Landschaftsplans, die auch Regelungen zum Wassersport enthalten.

Auf diese Sonderregelungen zum Wassersport in Naturschutzgebieten weist der Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung Recklinghausen zum Frühlingsbeginn noch einmal besonders hin. Denn auch wer mit dem Kanu oder dem Boot in Naturschutzgebieten unterwegs ist, kann die Umwelt empfindlich stören. Wassersportler sollten sich daher im Vorfeld genau darüber informieren, welche Regelungen im jeweiligen Naturschutzgebiet gelten oder ob Wassersport dort sogar verboten ist. Ein Verstoß gegen die Naturschutzgebiet-Verordnung oder gegen den Landschaftsplan kann sonst als Ordnungswidrigkeit von der Unteren Landschaftsbehörde mit einer Geldbuße geahndet werden.

Alle entsprechenden Vorschriften sind auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen www.kreis-re.de einsehbar. Weitere Informationen gibt es beim Deutschen Kanu-Verband. Er veröffentlicht jährlich ein Verzeichnis der Befahrungsregelungen, das als Download unter www.kanu.de zur Verfügung steht.

Samstag, 26. März 2016, 13:00 • Verfasst in Vest

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