Stichtag: 1. März  Jetzt wird es „Grün“

Bild: Langsam wird es wieder Zeit bei seinem Kleinkraftrad das Nummernschild zu wechseln. Spätestens am 1. März müssen alle blauen Nummernschilder verschwunden sein.

Dieses Jahr ist Grün die Farbe des Jahres. Ab dem 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt eines blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch überdurchschnittlich oft gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Darauf weist die HUK Coburg Versicherung hin.

 Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Samstag, 27. Februar 2016, 13:25 • Verfasst in Vest

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