Eicheln müssen geräumt werden

Vest. Eine reiche Eichelernte verteilt sich derzeit im Vest, auch auf Straßen und Gehwegen liegen die ovalen Früchte dicht bei dicht. Dabei behindern sie nicht nur Fußgänger, weil man auf dem rollenden Teppich leicht ausrutschen kann.

Auch Senioren mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen werden durch die Eicheln in ihrer Sicherheit behindert. Die Anlieger sind deshalb aufgerufen, ihrer Reinigungspflicht auch gegenüber Eicheln und dem zu erwartenden Herbstlaub nachzukommen.

Die Städte haben die Reinigungspflicht der Gehwege auf die Anlieger übertragen, also die Grundstückseigentümer. Diese haben in der Regel die Reinigungspflicht auf ihre Mieter übertragen.

In den Straßenreinigungs-Satzungen werden die Pflichten geregelt: Gereinigt werden müssen die Gehwege, die an das jeweilige Grundstück angrenzen. In einigen Fällen muss auch die Fahrbahn von den Anliegern gereinigt werden.

Die Reinigung umfasst das Entfernen aller Verschmutzungen, die die Verkehrssicherheit, die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen.

Im Herbst müssen nicht nur das Laub sondern auch Eicheln, Kastanien, Bucheckern und Zapfen von Nadelbäumen beseitigt werden.

Und ganzjährig gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Unkraut von Gehweg und Straße.

Außergewöhnliche Verschmutzungen müssen unverzüglich beseitigt werden – unabhängig vom üblichen Reinigungsrhythmus. Das bedeutet für die Herbstzeit, dass der Gehweg unter Umständen auch täglich gefegt werden muss.

Dienstag, 20. Oktober 2015, 8:54 • Verfasst in Vest

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