Ausrutscher können teuer werden

Vest. Nicht nur im Winter kann es auf Straßen und Gehwegen rutschig werden. Bereits im Herbst ist Vorsicht geboten: Auf nassem Laub kann es für Fußgänger und Radfahrer gefährlich werden. Die Württembergische Versicherung, Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), gibt Tipps zur Kehr- und Streupflicht, die nicht erst mit dem ersten Schnee und Glatteis beginnt.

Grundstückseigentümer müssen die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen können. So gehört es zu den Pflichten von Hausbesitzern, vor der eigenen Grundstücksgrenze Laub zu kehren, um Fußgänger und Radfahrer vor Stürzen zu bewahren. Ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht können Eigentümer von Mietshäusern auch an die Mieter übertragen. Das muss allerdings schriftlich per Mietvertrag oder Hausordnung geschehen, und der Vermieter muss die Arbeiten regelmäßig kontrollieren.

Zum Schutz vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall auf nassem Laub rät die Versicherung Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Vermietern von Einfamilienhäusern zu einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Denn bei Unfällen drohen Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Bei Eigentümern eines selbst bewohnten Einfamilienhauses und Mietern reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.

Montag, 19. Oktober 2015, 8:54 • Verfasst in Vest

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