Schmerzensgeld nach Gift-Einsatz

Dorsten. Der unkontrollierte Gifteinsatz gegen den Eichenprozessionsspinner 2013 auf einem Schulhof in Dorsten war keine ärgerliche Panne, er war ein grober Fehler. Die Stadt muss jedem betroffenen Schüler ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zahlen. Das hat das Landgericht Essen entschieden.

Im Mai 2013 sollte ein Hubschrauber das Gift über dem Schulhof versprühen. Eine halbe Stunde vorher hatte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes eine knappe Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Schule hinterlassen. Doch es war Freitag und das Sekretariat war nicht besetzt.

Dann tauchte der Hubschrauber auf, wirbelte zunächst die gefährlichen Härchen der Raupe vom Boden hoch und sprühte dann das Gift – ohne zu sehen, dass unter dem Blätterdach der Eichen noch Kinder waren.

Die Lehrer versuchten, den Schulhof zu räumen. Dennoch klagten Kinder über Halsschmerzen, brennende Augen, Übelkeit und Luftnot.

Der Marler Anwalt Siegmund Benecken vertrat daraufhin elf Kinder in einem Schmerzensgeldprozess. Entschieden wurde erst ein Fall, doch das Urteil lässt sich auf alle Fälle übertragen.

Das Urteil ist eine harte Kritik an der Verwaltung. Das Ordnungsamt habe missachtet, was jedem hätte einleuchten müssen: Der Anrufbeantworter konnte gar nicht mehr rechtzeitig abgehört werden.

Samstag, 26. September 2015, 14:08 • Verfasst in Dorsten

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